Jens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
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Am 1.2.2014 fällt die Klappe: Die nationalen Zahlungsverfahren (Überweisung und Lastschrift) werden zugunsten des SEPA-Verfahrens abgeschaltet. Wer nur Überweisungen tätigt, kann sich zurücklehnen. Wer auch Lastschriften einzieht, nicht. Zwar lässt sich die vorhandene Einzugsermächtigung durch einfache Mitteilung in ein SEPA-Lastschriftmandat umwandeln. Das geht jedoch nur, wenn die Einzugsermächtigung schriftlich vorliegt. Das ist selten der Fall. Einzugsermächtigungen werden meist online erteilt oder gefaxt. Die SEPA-Regularien verlangen für ein gültiges Lastschriftmandat aber Schriftform. Ist sie nicht eingehalten, ist das Mandat ungültig. Das hat zur Folge, dass solche Lastschriften bis zu 13 Monate lang zurückgegeben werden können. Findige Unternehmer und Insolvenzverwalter werden dies zu nutzen wissen.
Wer mit der Umstellung noch nicht begonnen hat, sollte spätestens jetzt damit anfangen und bei Lastschriftmandaten für Schriftform sorgen oder aber auf eine andere Zahlungsvariante umsteigen.
Auch die Umstellung von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN läuft nicht von allein. Mandanten berichten, dass eine Umstellung der Kontoverbindungen von Deutscher Bank und Postbank nicht automatisch geht. Hier musste die richtige IBAN teilweise direkt von den Kontoinhabern erhoben werden. Eine automatische Konvertierung führte zu fehlerhaften IBANs.