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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-456
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
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„Wumms“ jetzt ist sie da – die Senkung der Umsatzsteuer ab dem 01.07.2020!

Steuerrecht - 10.07.2020

Als Herzstück des Konjunkturpaketes 2020 bringt sie eine Vielzahl von Änderungen mit sich. Hier das Wichtigste in Kürze:

Die Steuersätze wurden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 auf 16 % bzw. 5 % (ermäßigter Steuersatz) gesenkt. Diese Steuersätze gelten für alle Leistungen, die ab diesem Zeitpunkt ausgeführt werden. Dies ist z.B.

  • bei Verkauf eines Gegenstandes (Lieferung): Der Zeitpunkt der Auslieferung an Ihren Kunden. Dabei sind Besonderheiten wie der Kauf auf Probe oder die Abgrenzung zwischen einer Rückgabe und einer Rücklieferung zu beachten.
  • Bei langfristigen Projekten (Werklieferung): Der Zeitpunkt der Abnahme durch Ihren Kunden. Dies gilt auch für vertraglich vereinbarte Teilleistungen.
  • Bei einer Dienstleistung (Werkleistung, sonstige Leistung): Das Datum der Vollendung, ggf. ebenfalls Abnahme durch Ihren Kunden. 

Es ist nicht von Bedeutung, wann Sie den der Leistung zu Grunde liegenden Vertrag geschlossen haben, wann Sie die Rechnung ausstellen oder wann die Zahlung des vereinbarten Entgeltes erfolgt.  

Insbesondere für Leasing, Miet- und Wartungsverträge sind in der Regel periodisch wiederkehrende Leistungszeiträume vereinbart. Diese Leistungen gelten als am Ende des jeweils vereinbarten Zeitraums ausgeführt. Sofern Sie mit Dauerrechnungen arbeiten, passen Sie diese für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 bitte entsprechend an. 

Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie hier.