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Zulassung

News - 05.08.1996

Vor den Landgerichten und den Familiengerichten müssen sich Rechtssuchende durch einen am jeweiligen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

 

Die Erstreckung dieser Regelung auf die neuen Länder hat das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen die Berufsfreiheit für nichtig erklärt. Unsere Magdeburger Kollegen dürfen daher auch künftig vor allen Landgerichten und Familiengerichten der neuen Bundesländer auftreten. Vergleichbare Freiheiten wird es für unsere Braunschweiger Kollegen spätestens nach dem Jahre 1999 geben.