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MichosIlka Michos
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Zusätzlicher Schub für Windenergie

Energierecht - 31.07.2024

In den letzten Jahren erließ der Bundesgesetzgeber mehrere Gesetze, die den Ausbau der Windenergie beschleunigen sollten. Offenbar geht es immer noch nicht schnell genug. Die seit dem 09.07.2024 geltenden Neuregelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und Verordnung über das Genehmigungsverfahren erhöhen den zeitlichen Druck auf Genehmigungsbehörden und Gegner von Windenergieanlagen. Hier erfahren Sie, an welchen Stellen das Tempo angezogen wird!

  1. Digital statt Papier: Genehmigungsbehörden können zukünftig einen elektronischen Antrag verlangen. Auch die öffentliche Auslegung erfolgt digital: die Dokumente sind auf einer Internetseite der zuständigen Behörde zugänglich zu machen. Die Möglichkeiten für den Verzicht auf einen Erörterungstermin werden erweitert. So soll u. a. bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land grundsätzlich kein Erörterungstermin mehr stattfinden.
  2. Schnell widersprechen oder für immer schweigen: Das Vorgehen Dritter gegen eine Genehmigung führt häufig zu Verzögerungen, auch weil die Risiken der Aufhebung nicht abschließend abgeschätzt werden können. Hier soll eine Neuregelung in § 63 BImSchG Abhilfe schaffen. Zukünftig muss ein Widerspruchsführer seinen Widerspruch innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung begründen. Andernfalls soll der Widerspruch zurückgewiesen werden. Noch strenger ist die Regelung im Hinblick auf das regelmäßig erforderliche Eilverfahren bei mehr als 50 m hohen Windenergieanlagen an Land. Dieser Antrag muss jetzt innerhalb eines Monats nach Zustellung der Genehmigung gestellt und begründet werden.

Durch die Neuregelungen weiß der Vorhabenträger zeitnah, ob und mit welcher Begründung jemand gegen seine Genehmigung vorgeht. Abschließende Planungssicherheit hat er jedoch frühestens nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren. Wie zügig diese ergeht, bleibt weiterhin in das Ermessen des Gerichts gestellt.