Wir prüfen und helfen, wenn es gilt, letztwillige Verfügungen eines verstorbenen Erblassers anzufechten und Ihr Erbrecht vor Gericht durchzusetzen oder festzustellen. Der Erbprozess erfordert nicht nur die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, sondern auch strategisches und taktisches Geschick.
Hier hilft Ihnen unsere Erfahrung in der gerichtlichen Interessenvertretung.
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Andreas Janßen LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Erbrecht
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Lea Lehmann
Rechtsanwältin
Fachanwalt für
Erbrecht
Fachanwalt für
Familienrecht
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