Das allgemeine Sozialrecht umfasst Antrags-, Widerspruchs und Sozialgerichtsverfahren in allen Sozialversicherungszweigen, von der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung über die Arbeitslosenversicherung und das Schwerbehindertenrecht bis zur Kinder- und Jugendhilfe.
Dabei geht es um Fragestellungen grundsätzlicher Art, zum Beispiel zu Auskunftsverlangen, Zuständigkeiten und Wirtschaftlichkeitsgeboten sowie den Möglichkeiten der Anfechtung rechtskräftiger Bescheide durch Rücknahme oder Widerruf.
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Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Medizinrecht
ullrichappelhagen.de