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HöxterChristoph Höxter
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Ältere Arbeitnehmer - EuGH kippt unbegrenzte Befristungsmöglichkeiten

News - 12.07.2005

Mit über 52 Jahre alten Arbeitnehmern durften bisher unbegrenzt befristete Arbeitsverträge geschlossen werden, auch so genannte Kettenarbeitsverträge. Diese Regelung verstößt insgesamt gegen EU-Recht, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil von 22.11.2005 fest.

In der erleichterten Befristungsmöglichkeit liege eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Bei jüngeren Arbeitnehmern dürfe für maximal zwei Jahre ohne sachlichen Grund befristet werden, bei über 52-jährigen unbegrenzt. Damit solle zwar die Beschäftigung der Älteren gefördert werden, das Mittel aber sei untauglich. Faktisch wären die Älteren so von regulären Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen.

Deutsche Gerichte dürfen die gesetzliche Regelung des § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht mehr anwenden. Das gilt auch für bereits bestehende befristete Verträge mit Älteren. Im Zweifel sollte der Rat des Fachanwalts für Arbeitsrecht eingeholt werden.