News

HöxterChristoph Höxter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-540
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
hoexter@appelhagen.de

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - neue Fallstricke für Arbeitgeber

News - 09.06.2006

Am 18. August ist nach jahrelangem politischem Hin und Her das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Für die betriebliche Praxis wird sich vor allem das Benachteiligungsverbot (§ 7 des Gesetzes) auswirken.

Wegen ihres Geschlechts, Alters, der Rasse, Religion oder Behinderung sowie sexueller Orientierung dürfen Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden. Bei Verstößen eröffnet das Gesetz den Benachteiligten Schadensersatzansprüche, die sie vor dem Arbeitsgericht einklagen können. Bei groben Verstößen ist auch dem Betriebsrat ein Klagerecht eingeräumt. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen dem Arbeitnehmer dabei im Prozess Beweiserleichterungen zugute.

Der Arbeitgeber wird also in Zukunft seine Entscheidungen - von der Einstellung eines Bewerbers (bzw. Bewerberin) über Beförderungen, Prämien, Entlassungen bis hin zur Gestaltung von Sozialplänen stets auf eine „diskriminierungsfeste“ Grundlage stellen müssen. Welche Gesichtspunkte dabei zu beachten sind, welche Nachweise Arbeitgeber im Streitfall führen müssen, ist auch Thema eines Mandantenseminars, das am 6. Okto-ber in unserem Braunschweiger Büro stattfindet. Nähere Hinweise auf der Rückseite.