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HöxterChristoph Höxter
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Arbeitsrecht – Betriebsräte dürfen surfen

News - 02.03.2010

Der Betriebsrat kann regelmäßig verlangen, dass ihm ein Internetanschluss zur Verfügung gestellt wird. Information und Kommunikation per Internet ist heute Standard. Das ist der Tenor einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2010 (7 ABR 79/08). Der Anspruch besteht jedenfalls dann, wenn der Betriebsrat bereits über einen PC verfügt und die Freischaltung des Internetzugangs wegen einer Flatrate keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Den Einwand des Arbeitgebers, man könne und dürfe gar nicht kontrollieren, ob vom Betriebsrat missbräuchlich „unerwünschte Seiten“ aufgerufen würden, ließen die obersten Richter ebenso wie die Vorinstanzen nicht gelten. Diese Befürchtung sei ebenso wenig konkret wie die Behauptung, Störungen der EDV seien nicht auszuschließen.

 

Vorrangig sei der Anspruch des Betriebsrates, sich zeitgemäß informieren zu können. Das „elektronische Zeitalter“ sei auch im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung nicht mehr aufzuhalten.