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Arbeitsrecht – Mindestlohn Pflege ab 01.08.2010 – Man verdient mehr

News - 08.04.2010

Die Bundesregierung hat die Verordnung für den Mindestlohn in der Pflegebranche gebilligt. Der Mindestlohn geht auf einen Vorschlag der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bestehenden Pflegekommission zurück.

Ab 1. August 2010 erhalten damit knapp 600.000 Beschäftigte in Altenheimen und der mobilen Pflege einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt 7,50 Euro (Ost) und 8,50 Euro (West). In zwei Stufen, zum Januar 2012 und Juli 2013, soll der Mindestlohn um jeweils 25 Cent steigen. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende 2014. Für Verstöße gegen die Mindestlohnverordnung sind empfindliche Bußgelder festgelegt.

Damit bestehen insgesamt für rund drei Millionen Beschäftigte bundesweit Mindestlöhne - neben der Pflegebranche unter anderem im Baugewerbe, der Abfallwirtschaft, in Großwäschereien, im Elektrohandwerk, für Gebäudereiniger, Dachdecker, ungelernte Maler und Lackierer.