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HöxterChristoph Höxter
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Kündigungsschutz – geänderte Berücksichtigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Rahmen der „Kleinbetriebsklausel“

News - 02.10.1999

Zum Jahreswechsel ist das „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte“ in Kraft getreten. Damit werden u. a. Lockerungen im Kündigungsschutzrecht für Kleinbetriebe zurückgenommen, die erst 1996 eingeführt worden waren. Damals war der maßgebliche Schwellenwert für die Herausnahme von Kleinbetrieben aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Beschäftigte erhöht worden. Auf diesen Wert war die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer anteilig mit je 0,25 pro angefangene 10 Wochenstunden anzurechnen.

 

Mit der Neuregelung wird der Schwellenwert wieder auf 5 Beschäftigte abgesenkt. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sind bereits bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis 10 Stunden mit je 0,5 zu berücksichtigen. Folglich kann der Betrieb schon bei relativ wenigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen dem Kündigungschutzgesetz unterliegen. Hier könnte der Abschluß befristeter Arbeitsverhältnisse bei Neueinstellungen Erleichterung bringen.