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HöxterChristoph Höxter
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Rücknahme eines verpachteten Betriebes: automatischer Übergang der Arbeitnehmer nur bei Fortführung durch den Verpächter

News - 09.08.1999

Der Übergang eines Betriebes auf einen anderen Inhaber führt nicht zur Auflösung der Arbeitsverhältnisse mit der Belegschaft; die Arbeitsverträge gehen vielmehr nach § 613 a BGB automatisch auf den neuen Inhaber über. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) galt das bisher auch beim Rückfall eines verpachteten Unternehmens an den Verpächter; dieser fand sich unverhofft als Arbeitgeber der Belegschaft seines bisherigen Pächters wieder.

 

Von diesem Automatismus ist das BAG in einem jetzt veröffentlichten Urteil abgerückt. Werden lediglich die Betriebsräume nach Rückgabe vom Verpächter instand gesetzt und ein neuer Pächter oder Mieter gesucht, gehen die Arbeitsverhältnisse nicht auf den Verpächter über. Nur dann, wenn der Verpächter die Leitung des Betriebes auch nur vorübergehend übernimmt, "erbt" er die Belegschaft. Wesentliches Kriterium für den Übergang ist also die Weiterführung der bisherigen Geschäftstätigkeit.

 

Für den neuen Pächter oder Mieter ändert sich die Rechtslage nicht. Bleibt der Betriebszweck gleich, geht die Belegschaft in den meisten Fällen auf ihn über. Für den Eigentümer wie für den neuen Pächter bzw. Mieter bleibt es danach ratsam, die arbeitsrechtlichen Auswirkungen vor Übernahme abklären zu lassen.