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WienbrüggeMatthias Wienbrügge
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Wie sollte der professionelle Umgang mit „Whistleblowing“ aussehen? Lagern Sie Ihre interne Meldestelle aus!

Arbeitsrecht - 02.08.2023

Mit Edward Snowden hat „Whistleblowing“ Karriere gemacht, viel Aufsehen erregt und so manche neue, gesetzliche Verpflichtung hervorgebracht. Wir berichteten bereits in unserem Newsletter vom 07.03.2023 über die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Für viele Unternehmer:innen ist dies eine ärgerliche Aufgabe, denn sie verspricht zusätzliche Kosten und einen hohen Zeitaufwand.
Daher hat die Appelhagen Consulting GmbH in Kooperation mit der EQS-Group ein effizientes System entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, sich auf Ihre unternehmerischen Tätigkeiten zu konzentrieren, während wir uns um Ihre interne Meldestelle kümmern.

Als Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden oder mehr sind Sie ab dem 17. Dezember 2023 gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Diese Pflicht gilt bereits ab dem 2. Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden.

Um Ihnen bei der Umsetzung dieser Verpflichtung zu helfen und gleichzeitig etwas für Ihre Unternehmenskultur zu tun, präsentieren wir Ihnen unsere effiziente Lösung in Zusammenarbeit mit der EQS-Group: die Einrichtung einer ausgelagerten internen Meldestelle.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Unternehmen eine Kultur der Offenheit und Transparenz schaffen. Eine offene Kommunikationskultur hilft Ihnen als Unternehmer:in, Probleme frühzeitig zu erkennen und intern anzugehen, bevor der Ruf und die Integrität Ihres Unternehmens durch Missverständnisse oder „Whistleblowing“ bei externen Stellen geschädigt werden. Zudem schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor Diskriminierung, Mobbing oder Belästigungen. So stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden in Ihr Unternehmen.

Die Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB kümmert sich dabei um die Bearbeitung der eingehenden Meldungen und steht Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite.

Sie zweifeln noch, ob eine ausgelagerte interne Meldestelle lohnenswert für Sie ist? Hier sind einige Gründe, die dafürsprechen:

  • Kosteneffizienz: Sie sparen Kosten und Ressourcen, da Sie keine teuren Schulungen für interne Mitarbeiter durchführen müssen.
  • Gesetzeskonformität: Unsere Lösung gewährleistet die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Integrität und Unabhängigkeit: Als externer Dienstleister gewährleisten wir, dass die Meldestelle unabhängig von internen Einflüssen agiert.
  • Fachwissen und effektive Kommunikation: Unsere Lösung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf das Fachwissen von Rechtsanwälten aus verschiedenen Fachbereichen. Eine effektive, vertrauliche und professionelle Kommunikation bei der Behandlung der Meldungen ist uns wichtig.

Überzeugt? Kontaktieren Sie uns bei Interesse unter der E-Mail-Adresse wienbruegge@appelhagen-consulting.de, um weitere Informationen zu erhalten und ein unverbindliches Angebot für eine ausgelagerte interne Meldestelle anzufordern. Gerne stellen wir Ihnen das System kostenlos in einem ersten Meeting vor – online oder vor Ort.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Umsetzung dieser wichtigen Verpflichtung behilflich zu sein!